Die Kosten eines Mediationsverfahrens werden in der Regel zwischen den Parteien geteilt.
Je nach Fall, beteiligt sich unter Umständen die Rechtsschutzversicherung an den Kosten.
Die Kosten werden nach Stundenaufwand vergütet und mit den Parteien vereinbart.
Anhaltspunkte für die Festlegung der Honorarhöhe können die Höhe des Streitwerts und die Komplexität des zu behandelnden Sachverhalts sein.